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Geistheilung

 

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Wozu dient Geistheilung und wie ist die Rechtslage?

 

 

 

Wozu dient Geistheilung?

Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker.

 

Wie kann ich mich informieren?

Dachverband Geistiges Heilen e.V.

www.dgh-ev.de       E-Mail: info@dgh-ev.de     Tel.: 06221 – 169606 

 

Wie ist die Rechtslage?

Geistig-spirituelles Heilen ist per höchstrichterlicher Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht vom 2. März 2004 zugelassen.

Wir haben also seit 2004 in Deutschland drei zugelassene Heilungswege:

Arzt, Heilpraktiker und Geistheiler.

 

Welche Informationen kann ich vom DGH bekommen?

Verhaltenskodex für Heiler

Prüfungsordnung für die Heiler-Anerkennung

DGH Satzung

Ethik, Qualifikation, Dokumentation, Recht, Info-Dienst, Kontaktstelle

Expertenliste

Magazin „Heiler – Info“

Geistheiler Tagungen und andere Termine

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